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Dokument-ID: 1020272
3 Datenschutzklausel im Rahmen eines Werkvertrages
Verschwiegenheitspflicht und datenschutzrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer wird alle ihm aufgrund dieses Vertrages bzw bei der Durchführung des Vorhabens bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich des Auftraggebers vertraulich behandeln, soweit es sich nicht um lediglich offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Im besonderen Maße ist Stillschweigen zu bewahren, insbesondere über … [zB ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, etc]. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.