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Dokument-ID: 1020268
1 EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung von Daten an einen anderen Verantwortlichen in einem Drittland
Möchte ein Verantwortlicher Daten an einen anderen Verantwortlichen in einem Drittland, für welches die Europäische Kommission keinen Beschluss über ein angemessenes Datenschutzniveau gefasst hat (Angemessenheitsbeschluss), übermitteln, bedarf es für diese Weitergabe stets einer eigenen Rechtsgrundlage sowie eine Garantie für einen adäquaten Schutz der personenbezogenen Daten.