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Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.7 Rechtsbehelfe und Sanktionen

Rechtsbehelfe

Recht auf Beschwerde

Gem Art 85 KI-Verordnung kann jede natürliche oder juristische Person bei der Marktüberwachungsbehörde Beschwerde erheben, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass gegen die KI-Verordnung verstoßen wurde.

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