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Albert Scherzer | Glossar

Adresshandel

Der Adresshandel hat insbesondere Bedeutung für die Werbebranche. Es handelt sich dabei um den Verkauf bzw Erwerb von Adressdaten künftiger potenzieller Neukunden. Diese Daten werden dabei zuerst systematisch gesammelt – sei es im Rahmen eines Haupt- oder Nebengeschäftszweiges. Interessierte Unternehmen kaufen diese Daten in weiterer Folge an, um dadurch mit möglichen Interessenten einen Kontakt herstellen zu können. Je nach Qualität der Daten können einzelne Datensätze wenige Cent bis hin zu etwa EUR 100,– kosten. Die Tätigkeit als Mittler zwischen Inhabern und Nutzern von Kunden- und Interessentendateien ist den Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen vorbehalten. Diese sind ein freies Gewerbe gem § 151 der österreichischen Gewerbeordnung. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist das Listenprivileg entfallen, auf dessen Grundlage Adresshandel mit personenbezogenen Daten bisher möglich war. Aus der Sicht der DSGVO ist anzumerken, dass der Adresshandel für Verkäufer und Käufer nur noch rechtskonform ist, wenn die Betroffenen vorab in den Verkauf der Adressdaten nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO ihre Einwilligung erteilt haben.