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Biometrische Daten
Der Begriff der Biometrie leitet sich aus den Worten bios (= Leben) und metrein (= messen) her. Nach heutigem Stand bezeichnet Biometrie die Wissenschaft der Körpermessung am Lebewesen. Biometrische Verfahren verwenden physiologische, also körperliche Charakteristika (Fingerabdruck, Gesicht, Iris) oder persönliche, verhaltensbedingte Merkmale (Mundwinkel, Lippenbewegung, Stimme), um Personen einfach, aber mit großer Sicherheit identifizieren zu können. Aus diesem Grund werden bei erstmaliger Aufnahme in ein biometrisches Verfahren (als Einlernen oder Enrolment bezeichnet) ausgewählte Merkmale der betroffenen Person vermessen und mittels eines Algorithmus (automatisiertes Berechnungs- und Ordnungsverfahren) in einen Datensatz umgewandelt. Bei späteren Kontrollen, wie etwa bei Grenzkontrollen üblich, werden die Werte der zu überprüfenden Person und mit den gespeicherten Datensätzen verglichen, um eine Zuordnung zu erreichen.
Biometrische Daten iSv Art 4 Z 14 DSGVO sind mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten.