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Dokument-ID: 981530
2.3 Durchführungsphase
Determinierung des Prüfgegenstandes
Wenn die Schwellenwertanalyse ergibt, dass voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen erreicht wird, beginnt die eigentliche Datenschutz-Folgenabschätzung mit einer genauen Determinierung des Prüfgegenstandes. Hier sind folgende Inhalte erforderlich: