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Albert Scherzer | Glossar

Zugangs- und Zutrittsschutz

Unter Zutrittsschutz versteht sich die Kontrolle und Überwachung bestimmter Bereiche in Zusammenhang mit physischen Personen. Datenschutz ist nicht lediglich eine Frage von elektronischen und digitalen Sicherheitsmaßnahmen. Alarmsysteme, Anmeldesysteme (Empfang etc) oder einbruchsichere Türen, Fenster, Wände und ähnliche Vorrichtungen dienen diesem Zweck. Die Zugangskontrolle bzw der Zugangsschutz verhindert die Nutzung der Datenverarbeitungsanlagen durch Unbefugte. Die Zugangskontrolle in diesem Sinne verhindert nicht den räumlichen oder physischen Zugang, sondern die Nutzung von schützenswerten Systemen. Kennwörter, Kennwortrichtlinen, Chipkarten, Dongels oder auch biometrische Verfahren (zB Fingerabdruckscan) können beispielsweise zu diesem Zweck genutzt werden. Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind, insbesondere durch – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig – Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugtem Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden.