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Dokument-ID: 1075175
7.3 Handlungsempfehlungen bei US-Diensten auf Basis von SCC
- Bei US-Unternehmen: Die EuGH-Entscheidung „Schrems II“ muss automatisch Zweifel auslösen, ob die SCC eingehalten werden können. Der Einsatz vieler US-Dienste kann nach der Aufhebung des „Privacy Shield“ vorerst weiterhin durch SCC gerechtfertigt sein, zB Microsoft oder Apple. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Rechtfertigung ebenfalls in wenigen Monaten durch die Prüftätigkeiten der europäischen Datenschutzbehörden wegfallen könnte und sollten die weiteren Entwicklungen somit aufmerksam verfolgt werden. Der erste Schritt ist die offizielle Anfrage an die nach der Prüfung identifizierten US-Unternehmen. Hierzu hat noyb.eu eine Anleitung und Musterfragen entwickelt:
- https://noyb.eu/de/naechste-schritte-fuer-eu-unternehmen-faqs
- Indem US-Partner in die Verantwortung gezogen werden, wird Zeit gewonnen und die weitere Vorgehensweise wesentlich von der Antwort auf die Anfrage bestimmt.