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Albert Scherzer | Glossar

Sperrung

Durch eine Sperrung wird verhindert, dass bestimmte Personen, Gruppen oder jedermann etwas weiter einsehen und verwenden kann. Neben dem Ermitteln, Speichern, Erfassen, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benützen, Überlassen, Löschen, Vernichten oder jeder anderen Art der Handhabung von Daten mit Ausnahme des Übermittelns von Daten, fällt auch das Sperren von Daten unter die „Verarbeitung von Daten“ iSd § 4 Z 9 DSG 2000. Das deutsche Datenschutzgesetz definiert das Sperren als „Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken“. Die Sperrung ist strikt von der Löschung zu unterscheiden und stellt eine Sofortmaßnahme dar, wenn eine sofortige Löschung erforderlich wird, aber aus bestimmten Gründen aktuell nicht möglich ist.