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Mathias Past | Glossar

Auskunftsrecht (Betroffenenrechte)

Das Auskunftsrecht ist eines der Betroffenenrechte. Das Auskunftsrecht bezeichnet das Recht einer durch eine Datenanwendung betroffenen Person, eine Bestätigung vom Verantwortlichen zu verlangen, ob bzw welche personenbezogene Daten der auskunftsfordernden Person verarbeitet werden. Im Falle einer bestehenden Verarbeitung durch den Verantwortlichen hat die betroffene Person das weitere Recht auf Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, welchen die personenbezogenen Daten weitergegeben worden sind oder noch weitergegeben werden, nach Möglichkeit die geplante Speicherfrist bzw Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, Informationen zur Herkunft der Daten und bei internationalen Datenübertragungen die Grundlagen der geeigneten Garantien.