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Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht ist ein zentraler Bestandteil zur Umsetzung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung in einem Unternehmen bzw in einer Organisation. Dies erfolgt in einem so genannten „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ bzw „Verarbeitungsverzeichnis“ bzw „Verfahrensverzeichnis“, welches sowohl von Verantwortlichen als auch von Auftragsverarbeitern zu führen ist. Im Gegenzug entfällt die Meldung an das Datenverarbeitungsregister (DVR). Das Führen von DVR-Nummern ist somit ebenfalls Geschichte. Die Verzeichnisse sind schriftlich zu führen, elektronische Formate sind erlaubt.