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Dokument-ID: 1030788
4.2.3 Gemeinsame Verantwortung – Joint Controller
- Bestimmen zwei oder mehr Unternehmen über Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung, reden wir von „Joint Controllern“
- Am häufigsten bei Konzerngesellschaften der Fall, in denen eine Verarbeitung von mehreren verantwortlichen Unternehmen genutzt wird
- Bedingt eine transparente Vereinbarung nach DSGVO Art 26, in der festgelegt ist, wer für welche Themen (Betroffenenrechte, Informationspflicht …) verantwortlich ist
- Eine gemeinsame Anlaufstelle für Betroffene kann in dieser Vereinbarung definiert werden
- Beispiele für Joint Controller:
- Synergien durch gemeinsame Datenverwaltung in Konzernen
- Arzneimittelstudien mit mehreren Beteiligten (Institute/Pharma/Ärzte)
- Gemeinsames Betreiben einer Infrastruktur, zB Bewerbungsplattform
- Datenbank von mehreren Unternehmen mit säumigen Schuldnern
- Die Grenze zwischen Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortung ist oft nicht klar sichtbar und kann letztendlich nur über die Datenverwendung entschieden werden.