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Wolfgang Mader | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Gemeinsame Verantwortung – Joint Controller

  • Bestimmen zwei oder mehr Unternehmen über Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung, reden wir von „Joint Controllern“
    • Am häufigsten bei Konzerngesellschaften der Fall, in denen eine Verarbeitung von mehreren verantwortlichen Unternehmen genutzt wird
    • Bedingt eine transparente Vereinbarung nach DSGVO Art 26, in der festgelegt ist, wer für welche Themen (Betroffenenrechte, Informationspflicht …) verantwortlich ist
    • Eine gemeinsame Anlaufstelle für Betroffene kann in dieser Vereinbarung definiert werden
    • Beispiele für Joint Controller:
      • Synergien durch gemeinsame Datenverwaltung in Konzernen
      • Arzneimittelstudien mit mehreren Beteiligten (Institute/Pharma/Ärzte)
      • Gemeinsames Betreiben einer Infrastruktur, zB Bewerbungsplattform
      • Datenbank von mehreren Unternehmen mit säumigen Schuldnern
  • Die Grenze zwischen Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortung ist oft nicht klar sichtbar und kann letztendlich nur über die Datenverwendung entschieden werden.

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