© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 827510

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeine Aufteilung

Definition eheliche Ersparnisse

Nach § 81 Abs 3 EheG sind eheliche Ersparnisse Wertanlagen gleich welcher Art, die die Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind, sei es durch Veräußerung oder durch Erzielung von Erträgnissen (fruchtbringende Anlegung) (Gitschthaler, Nacheheliche Aufteilung, Rz 119). Die Legaldefinition der ehelichen Ersparnisse verweist auf Wertanlagen jeder Art, demnach auf Sachen schlechthin, körperliche und unkörperliche, bewegliche und unbewegliche, verbrauchbare und unverbrauchbare (7 Ob 676/86; 1 Ob 542/95; 1 Ob 187/09w; 1 Ob 117/11d; 1 Ob 73/12k).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop