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Neu Dokument-ID: 827320

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Entstehen und Erlöschen des Aufteilungsanspruchs

Entstehen des Aufteilungsanspruchs

Der Aufteilungsanspruch entsteht mit der Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung. Dem Anliegen nach ehester Klärung der Vermögensverhältnisse der Geschiedenen entspricht es, die in § 95 EheG normierte Frist zum frühestmöglichen Termin in Lauf zu setzen.

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