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1.6 Auskunftspflichten
Die Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht ist in der österreichischen Rechtsprechung äußerst umstritten. Ein eigener Aufklärungsanspruch besteht nicht, gem Art 42 EGZPO jedoch eine durchsetzbare Auskunfts- und Rechnungslegungsverpflichtung. Der Rechnungslegungsanspruch (nach Art 42 Abs 1 Fall 1 EGZPO) setzt einen materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch voraus. So wurde von der Rechtsprechung (SZ 30/54; EFS 31.982; 72.855; 88.027) der eigene Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen mit der Begründung, aus dem Gesetz sei nur ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt abzuleiten, verneint (Fasching Kommentar zu den österreichischen Zivilprozessgesetzen, Band II, 92). Hingegen wurde der Rechnungslegungsanspruch bei vertraglichen Unterhaltsvereinbarungen in bestimmten Fällen zugelassen (SZ 22/58; 35/14).