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Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.1 Begriff und Abgrenzung

Die Begriffe Ehepakt, Ehevertrag und Vorwegvereinbarungen lassen sich wie folgt abgrenzen:

  • Ehepakt: Der Ehepakt ist in den §§ 1217 ff ABGB geregelt und umfasst nur die Vereinbarung der Gütergemeinschaft oder des Erbvertrages
  • Ehevertrag: Regelwerke, die regelmäßig Vereinbarungen über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe und Unterhaltsregelungen etc, enthalten
  • Vorwegvereinbarungen: Vereinbarungen über die Regelung der nachehelichen Aufteilung von ehelichen Ersparnissen, der Ehewohnung und des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens nach § 97 EheG

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