© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 827576

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Eingebrachte Sachen

Gemeinsames Vermögen

Der Aufteilung unterliegt grundsätzlich nur das Vermögen, das die Ehegatten gemeinsam geschaffen haben und zu dessen Erwerb sie während der Ehe gemeinsam beigetragen haben. Allerdings kommt es nicht streng auf die gemeinsame Vermögensbildung an sich an, sondern stellt auch jenes Vermögen eheliche Errungenschaft dar und ist folglich aufzuteilen, welches nur durch die Beiträge eines der Ehegatten allein erworben wurde (1 Ob 643/82).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop