© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 827576
6.1 Eingebrachte Sachen
Gemeinsames Vermögen
Der Aufteilung unterliegt grundsätzlich nur das Vermögen, das die Ehegatten gemeinsam geschaffen haben und zu dessen Erwerb sie während der Ehe gemeinsam beigetragen haben. Allerdings kommt es nicht streng auf die gemeinsame Vermögensbildung an sich an, sondern stellt auch jenes Vermögen eheliche Errungenschaft dar und ist folglich aufzuteilen, welches nur durch die Beiträge eines der Ehegatten allein erworben wurde (1 Ob 643/82).