© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 827320
2.1 Entstehen und Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
Entstehen des Aufteilungsanspruchs
Der Aufteilungsanspruch entsteht mit der Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung. Dem Anliegen nach ehester Klärung der Vermögensverhältnisse der Geschiedenen entspricht es, die in § 95 EheG normierte Frist zum frühestmöglichen Termin in Lauf zu setzen.