© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 827619

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Erträgnisse und Werterhöhungen der eingebrachten, geerbten oder von dritter Seite geschenkten Sachen

Erträgnisse

Erträge aus einem der Aufteilung entzogenen Vermögen (6 Ob 506/95; Stabentheiner aaO, Rz 5) gelten als eheliche Ersparnisse und unterliegen der Aufteilung (1 Ob 643/82 = SZ 55/163 = JBl 1983, 316 = GesRz 1983, 91 = ÖZW 1984, 87; 6 Ob 506/95), sofern sie zu Gemeinschaftsvermögen umgewandelt oder zu Ersparnissen werden. Auch Erträge eines ererbten oder geschenkten Vermögens zählen sohin zu den ehelichen Ersparnissen und sind daher grundsätzlich in die Aufteilung einzubeziehen (3 Ob 122/04v).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop