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Dokument-ID: 893040
1.2.2 Exkurs – Außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten
Gem leg cit fällt dem Lebensgefährten des Verstorbenen die ganze Erbschaft zu, sofern er mit dem Verstorbenen als dessen Lebensgefährte zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und kein gesetzlicher Erbe zur Verlassenschaft gelangt. Der Verstorbene darf zum Zeitpunkt des Todes weder verheiratet gewesen sein noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.