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Dokument-ID: 1005456
1.7.3 Exkurs zur bereicherungsrechtlichen Rückforderung
Grundsätzlich gilt, dass nicht jede Leistung bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft vom Lebensgefährten zurückgefordert werden kann.
Die während der Lebensgemeinschaft von einem Lebensgefährten erbrachten Leistungen und Aufwendungen werden grundsätzlich als unentgeltlich gewertet und sind daher nicht rückforderbar (vgl RIS-Justiz RS0033705).