© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 827241
2.7.1 Ehepakt
Gem § 33 TP 11 Absatz 2 GebG unterliegt nur die Gütergemeinschaft zu Lebzeiten der Gebühr. Als Bemessungsgrundlage ist das der Gütergemeinschaft unter Lebzeiten unterzogene Vermögen anzunehmen. Die Gebühr beträgt 1 %.