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Dokument-ID: 827613
6.3.1 Von dritter Seite geschenkte Sachen
Geschenke an einen Ehegatten oder an beide Eheleute
Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen die (nur) einem Ehegatten von einem Dritten geschenkt wurden. Hingegen unterliegen Geschenke an beide Eheleute, sofern es sich um eheliches Gebrauchsvermögen oder um eheliche Ersparnisse handelt, der Aufteilung (9 Ob 163/02i, 2 Ob 5/04f).