© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 827774
2.3 Gläubigerantrag
Eröffnung Insolvenzverfahren
Über Antrag eines Gläubigers ist das Insolvenzverfahren (die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens kann hingegen nur über Antrag des Schuldners erfolgen) dann zu eröffnen, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er eine (wenn auch noch nicht fällige) Insolvenzforderung hat und dass der Schuldner zahlungsunfähig ist (§ 70 Abs 1 IO).