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Neu Dokument-ID: 860399

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Gütergemeinschaft und Insolvenz

Definition

Die Gütergemeinschaft wird gem § 1262 ABGB mit der Insolvenz eines Ehepartners aufgelöst. Die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens führt dagegen nicht zur Auflösung der Gütergemeinschaft (Fucik in Kletečka/Schauer, ABGB-ON 1.01 § 1262 Rz 1).

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