© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 827529

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.6 Lottogewinne

Ein Lottogewinn ist im Ausnahmekatalog des § 82 Abs 1 EheG nicht enthalten und fällt sohin als „Erspartes“ unter § 81 EheG. Auch wenn dazu nicht mehrere Sparakte erforderlich waren (RIS-Justiz RS0105271; Schwind, Eherecht² § 81 EheG, Anmerkung 4.3.), bleibt der Lottogewinn ausgleichspflichtig. Ob der Einsatz zum Lottogewinn von einem Ehegatten alleine stammt, vermag am Charakter „ehelicher“ Ersparnisse nichts zu ändern (RIS-Justiz RS0105272).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop