© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 827109
2.6.7 Regelungsinhalt – Eheliche Ersparnisse
Den Ehegatten bleibt es unbenommen, vorweg, also vor Entstehung des Aufteilungsanspruchs, zu vereinbaren, wie das derzeit vorhandene als eheliches Ersparnis zu wertende Vermögen im Fall der Eheauflösung aufzuteilen sein wird.