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Dokument-ID: 827056
2.3.2 Schuldenhaftung der Ehegatten
Durch Gütergemeinschaft kommt es zu einer erhöhten Haftung für Schulden des anderen Ehegatten. Während bei der Gütertrennung die Ehegatten nur nach allgemeinen Bestimmungen haften, gilt bei der Gütergemeinschaft anderes.