© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 827774

Clemens Gärner - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Gläubigerantrag

Eröffnung Insolvenzverfahren

Über Antrag eines Gläubigers ist das Insolvenzverfahren (die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens kann hingegen nur über Antrag des Schuldners erfolgen) dann zu eröffnen, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er eine (wenn auch noch nicht fällige) Insolvenzforderung hat und dass der Schuldner zahlungsunfähig ist (§ 70 Abs 1 IO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop