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Dokument-ID: 1172429
17.2.10 9 Ob 37/14b („wrongful conception“)
In der Entscheidung 9 Ob 37/14b („wrongful conception“) hielt der Oberste Gerichtshof an der Ansicht fest, dass die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes keinen Schaden im Rechtssinn begründe. Nur dort, wo ganz besondere Umstände vorlägen, die der typisierten umfassenden Bewertung im Rahmen des familienrechtlichen Verhältnisses nicht entsprächen, könne die schadenersatzrechtliche Ausgleichsfunktion durchdringen.