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Dokument-ID: 816192
8.1 Alleinerzieherabsetzbetrag
Allgemeine Information
Der Alleinerzieherabsetzbetrag in Höhe von EUR 364,– jährlich steht jenen Steuerpflichtigen zu, die mehr als sechs Monate im Jahr nicht in einer Ehegemeinschaft leben und denen während dieses Zeitraumes ein Kinderabsetzbetrag zusteht.