© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1198071

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Ansprüche aus Dienstleistungen

Konkludenter Dienstvertrag

Abschließend soll noch ein Blick auf Dienstleistungen geworfen werden, die während aufrechter Lebensgemeinschaft erbracht wurden. Nach der Judikatur werden gewöhnlich mit einer Lebensgemeinschaft verbundene Leistungen grds unentgeltlich erbracht (zB Haushaltsführung oder Gartenpflege). Bei laufenden Dienstleistungen im Betrieb des Unternehmens des anderen Lebensgefährten kann jedoch ein konkludent geschlossener Dienstvertrag vorliegen; dies hätte zur Folge, dass die Regeln des Arbeitsrechts – insb des einschlägigen Kollektivvertrags – zur Anwendung kommen. Ein solcher Dienstvertrag erfordert allerdings Dienstverpflichtungen und eine eindeutige, fremdbestimmte Unterordnung des Dienstnehmers. Dementsprechend begründet die Anmeldung zur Sozialversicherung allein kein Arbeitsverhältnis, sondern ist bloß ein Indiz dafür. Da Dienstverhältnisse für Lebensgemeinschaft untypisch sind, trifft den leistungserbringenden Lebensgefährten die Beweislast für das Vorliegen eines Dienstvertrags.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop