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Neu Dokument-ID: 1043478

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.10 Aufenthaltsbestimmungsrecht

Grundlagen

Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken (§ 162 Abs 1 ABGB).

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