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Dokument-ID: 1198066
3.4 Aufteilung des Hausrats
Häufig ist iZm dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auch die Aufteilung des Hausrats umstritten. Grds bleibt jeder Lebensgefährte alleiniger Eigentümer dessen, was er während aufrechter Lebensgemeinschaft erworben hat.