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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6 Auswirkungen auf die Notstandshilfe

Notstandshilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Diese Voraussetzung gibt es für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht. Eine Notlage liegt vor, wenn der arbeitslosen Person die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.

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