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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Begriff und Systematik

Die einvernehmliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist in § 15 Abs 5 EPG geregelt. Inhaltlich und systematisch lehnt sich der Gesetzgeber eng an die einvernehmliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach § 55a EheG an.

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