© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1251291
2.11 Bemessungsgrundlage für nachehelichen Unterhalt
Allgemeines zur Unterhaltsbemessungsgrundlage
Sofern nicht wegen schuldhafter Verletzung der Anspannungsobliegenheit ausnahmsweise ein fiktives Einkommen zu unterstellen ist, ist für die Unterhaltsbemessung die tatsächliche Wirtschaftslage der geschiedenen Ehegatten maßgebend: Das faktische Einkommen (allenfalls auch Vermögen) des Verpflichteten ist für seine Leistungsfähigkeit bestimmend. Ein Einkommen des Berechtigten mindert seinen Unterhaltsbedarf.