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Dokument-ID: 1113771
1.2.3 Bestätigung über die Fähigkeit zur Begründung einer EP
Über Antrag eines Partnerschaftsbewerbers hat die Personenstandsbehörde eine Bestätigung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, auszustellen. Davor ist jedoch die Fähigkeit des Antragstellers, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, in gleicher Weise wie für das Begründen einer eingetragenen Partnerschaft im Inland zu ermitteln.