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Dokument-ID: 1198065
3.3 Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
Wer darf den Wohnraum weiterbenützen?
Ist ein Lebensgefährte Alleineigentümer der Wohnung, kann er vom anderen Lebensgefährten die Räumung verlangen und dies mittels Räumungsklage durchsetzen; dasselbe gilt, wenn ein Lebensgefährte der Hauptmieter des Wohnraums ist. In diesen Fällen kommt ein Räumungsaufschub nach §§ 34 f MRG idR nicht in Betracht, außer zwischen den Lebensgefährten besteht ein Mietverhältnis. Zur Abwendung des Räumungsbegehrens kann jedoch ein Benützungstitel – wie bspw eine aufrechte GesbR – eingewendet werden.