© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1198069

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Die Lebensgemeinschaft als GesbR

Die GesbR ist der praktisch bedeutsamste Fall einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Lebensgefährten (§§ 1175 ff ABGB). Sie hat gegenüber bereicherungsrechtlichen Ansprüchen mehrere Vorteile: Denn vertragliche Ansprüche sind im Gegensatz zu bereicherungsrechtlichen Ansprüchen leichter nachzuweisen und zu beziffern; für sie gilt eine Verjährungsdauer von 30 Jahren ab Auflösung der GesbR. Zudem gibt die GesbR dem Lebensgefährten einen Rechtstitel für die Benutzung eines (gemeinsamen) Wohnraums – auch wenn dieser im Eigentum oder in der Hauptmiete des anderen Lebensgefährten steht. Schließlich ist der Gesellschafter-Lebensgefährte an einer Wertsteigerung seiner Investitionen zu beteiligen; im Rahmen des Bereicherungsrechts steht dem Lebensgefährten eine solche Beteiligung hingegen nicht zu. • [Fußnote: EF-Z 2025/2: Vermögensrechtliche Ansprüche nach Auflösung der Lebensgemeinschaft (Thomas Schoditsch).] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop