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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Ehe und Erbrecht

Ehegattenerbrecht – Allgemeines

Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Nach Auflösung der Ehe zu Lebzeiten des Verstorbenen steht dem früheren Ehegatten oder eingetragenen Partner weder ein gesetzliches Erbrecht noch das gesetzliche Vorausvermächtnis zu.

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