© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 941119

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Ehegattenunterhaltsverfahren

Zuständigkeit

Ist bereits ein Scheidungsverfahren anhängig (oder ein Verfahren über die Aufhebung, die Nichtigerklärung oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe), ist das für das vorerwähnte Verfahren zuständige Gericht auch ausschließlich für das Verfahren wegen Ehegattenunterhalt zuständig.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop