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Dokument-ID: 1251296
2.11.1 Einkommen unselbstständig Erwerbstätiger
Beobachtungszeitraum
Bei schwankendem Einkommen ist ein Durchschnittseinkommen aufgrund eines unmittelbar vor der Unterhaltsfestsetzung liegenden, ausreichenden Beobachtungszeitraumes zu bilden; dies sind in der Regel 12 Monate (EFSlg 113.131).