© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 895685

Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Enterbungsgründe

Die Freiheit zur inhaltlichen Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung wurde dadurch ausgedehnt, dass die Gründe, die eine Enterbung, also die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung ermöglichen, erweitert wurden: So bildet es etwa auch dann einen Enterbungsgrund, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen bestimmte nahe Angehörige des Verstorbenen eine mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte strafbare Handlung begangen oder dem Verstorbenen „in verwerflicher Weise“ schweres seelisches Leid zugefügt hat (§ 770 Abs 2 und 4 ABGB). Dagegen reicht es für eine wirksame Enterbung nicht mehr aus, wenn der Pflichtteilsberechtigte einen anstößigen Lebenswandel geführt hat (Georg Kathrein, Das neue Erbrecht, EF-Z 2016, 01).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop