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Dokument-ID: 1097877
8.11 Entfall der Kostenersatzpflicht des Privatanklägers bei bestimmten Delikten
Mit dem HiNBG kommt es zu einem Entfall der Kostenersatzpflicht des Privatanklägers für die Verfahrenskosten bei Strafverfahren wegen übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB), die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen werden, es sei denn, dass der Vorwurf wissentlich falsch erhoben wurde.