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13.1 Familienbeihilfe
Einleitung
Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Sie wird durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert. Die Mittel des FLAF sind zweckgebundene Gelder für Familien, die „zur Herbeiführung eines Lastenausgleichs im Interesse der Familien“ verwendet werden müssen. Haupteinnahmequelle des Fonds ist der „Dienstgeberbeitrag“. Für jeden Erwerbstätigen werden vom Dienstgeber 4,5 % der Brutto-Lohnsumme in den FLAF eingezahlt.