© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 895798

Gerda Schönsgibl - Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.1 Familienbeihilfe

Einleitung

Die Familienbeihilfe ist eine direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten, durch welche die Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Sie wird durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert. Die Mittel des FLAF sind zweckgebundene Gelder für Familien, die „zur Herbeiführung eines Lastenausgleichs im Interesse der Familien“ verwendet werden müssen. Haupteinnahmequelle des Fonds ist der „Dienstgeberbeitrag“. Für jeden Erwerbstätigen werden vom Dienstgeber 4,5 % der Brutto-Lohnsumme in den FLAF eingezahlt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop