© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1071425

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Geschützter Personenkreis

Zusammenlebende

Der Anwendungsbereich des § 382b EO in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl I 40/2009, beschränkt sich nicht (mehr) auf nahe Angehörige oder Familie. Die Abgrenzung erfolgt durch die „Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens“ (siehe die Erläuternden Bemerkungen).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop