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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Gewaltpräventionsberatung (ab 01.01.2021)

Mit 01.01.2021 wird § 38a Abs 8 SPG in Kraft treten, der für den Gefährder die Pflicht zur Absolvierung einer Gewaltpräventionsberatung regelt. Diese neue Maßnahme soll der Vorbeugung künftiger Gewalttaten durch opferschutzorientierte Täterarbeit vorbeugen.

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