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Dokument-ID: 757877
8.2 Grundstückserwerb
Rechtsgrundlage
Der Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken durch Ehegatten ist im § 7 Grunderwerbsteuergesetz geregelt.
Allgemeines
Übertragungen von inländischen Grundstücken zwischen Eheleuten unterliegen dem begünstigten Grunderwerbsteuersatz von 2 %. Dieser geringere Steuersatz ist auch dann anzuwenden, wenn die Ehegatten Liegenschaften von ihren Eltern bzw Schwiegereltern oder von ihren Kindern erwerben. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte erwirbt (§ 7 Z 1 GrEStG).