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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Gütergemeinschaft

Allgemeines

Der gesetzliche Güterstand von Ehegatten in Österreich ist die Gütertrennung, bei der die Eheschließung keine Wirkung für das Vermögensrecht der Eheleute hat; jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was er bei der Eheschließung besessen hat und was er während aufrechter Ehe erwirbt. Bei der Gütertrennung ist kein Ehegatte in seiner Verfügungsgewalt über seine Güter beschränkt und keiner muss von Gesetzes wegen für die Schulden des Anderen aufkommen. Von diesem gesetzlichen Güterstand können die Eheleute abgehen, indem sie – in Form eines Ehepaktes – Gütergemeinschaft vereinbaren.

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